Sakramente

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Taufe Erstkommunion Firmung Hochzeit Krankensalbung Begräbnis

Taufe

Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die christliche Gemeinschaft, der Kirche. Für die Anmeldung zur Taufe, stehen wir Ihnen während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um Voranmeldung wird gebeten. Folgende Unterlagen sind für die Anwendung der Taufe mitzubringen: Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes Taufscheine der Eltern und des Paten den kirchlichen Trauungsschein und die Heiratsurkunde der Eltern sowie des Paten (falls verheiratet) Der/Die Taufpate/Taupatin muss mindestens 16 Jahre alt muss katholisch getauft und gefirmt darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten werden, sie sind aber - neben dem katholischen Paten - als Taufzeugen zugelassen.

Erstkommunion

Für die Anmeldung zur Erstkommunion wenden Sie sich bitte an die Pfarre Langenzersdorf. Dort erfahren Sie auch, wann die Erstkommunionvorbereitung beginnt.

Firmung

Die Firmung  ist,  nach Taufe und Eucharistie, das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche. Bei Fragen zur Vorbereitung und Spendung der Firmung, stehen wir Ihnen in der Pfarrexpositur Dirnelwiese während der Kanzleizeiten, gerne zur Verfügung.

Hochzeit

Durch das Ja-Wort bei der Trauung versprechen die Brautleute einander Liebe und Treue - ein Leben lang und aus freiem Entschluss. Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament, das heißt ein Ausdruck für das Liebesverhältnis zwischen Gott und seinem Volk, und zwischen Christus und der Kirche. Für die Anmeldung der Hochzeit, stehen wir Ihnen während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um Voranmeldung wird gebeten. Folgende Unterlagen sind für die Anwendung der Hochzeit mitzubringen: Lichtbildausweis Meldezettel Taufscheine Heiratsurkunde (wenn bereits vorhanden); Sollte einer der Partner bereits verheiratet gewesen sein: Scheidungsdekret bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.

Krankensalbung

Aus dem Jakobusbrief "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben." (Jak 5,14-15) Bitte wenden Sie sich an eine Pfarre in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.

Begräbnis

Wenn jemand gestorben ist, informieren Sie bitte so bald als möglich Ihre Pfarre und ein Bestattungsunternehmen. (Sie sollten die Pfarre zuerst informieren, um einen passenden Termin für das Begräbnis zu vereinbaren und diesen eventuell mit dem gewünschten Begräbnisleiter/leiterin abzusprechen!) Folgende Dokumente sind für die Bestattung notwendig: Formular "Anzeige des Todes" ("Todesbescheinigung") eigener Lichtbildausweis Personaldokumente des Verstorbenen (soweit vorhanden): Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) Heiratsurkunde Meldezettel bei Verwitweten: Zusätzlich die Abschrift aus dem Sterbebuch oder die Sterbeurkunde bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil bei Akademikerinnen/Akademikern: den urkundlichen Nachweis akademischer Grade
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Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die christliche Gemeinschaft, der Kirche. Für die Anmeldung zur Taufe, stehen wir Ihnen während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um Voranmeldung wird gebeten. Folgende Unterlagen sind für die Anwendung der Taufe mitzubringen: Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes Taufscheine der Eltern und des Paten den kirchlichen Trauungsschein und die Heiratsurkunde der Eltern sowie des Paten (falls verheiratet) Der/Die Taufpate/Taupatin muss mindestens 16 Jahre alt muss katholisch getauft und gefirmt darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Nichtkatholische Christen können nicht Taufpaten werden, sie sind aber - neben dem katholischen Paten - als Taufzeugen zugelassen.

Erstkommunion

Für die Anmeldung zur Erstkommunion wenden Sie sich bitte an die Pfarre Langenzersdorf. Dort erfahren Sie auch, wann die Erstkommunionvorbereitung beginnt.

Firmung

Die Firmung  ist,  nach Taufe und Eucharistie, das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche. Bei Fragen zur Vorbereitung und Spendung der Firmung, stehen wir Ihnen in der Pfarrexpositur Dirnelwiese während der Kanzleizeiten, gerne zur Verfügung.

Hochzeit

Durch das Ja-Wort bei der Trauung versprechen die Brautleute einander Liebe und Treue - ein Leben lang und aus freiem Entschluss. Die Ehe ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament, das heißt ein Ausdruck für das Liebesverhältnis zwischen Gott und seinem Volk, und zwischen Christus und der Kirche. Für die Anmeldung der Hochzeit, stehen wir Ihnen während der Kanzleizeiten zur Verfügung. Um Voranmeldung wird gebeten. Folgende Unterlagen sind für die Anwendung der Hochzeit mitzubringen: Lichtbildausweis Meldezettel Taufscheine Heiratsurkunde (wenn bereits vorhanden); Sollte einer der Partner bereits verheiratet gewesen sein: Scheidungsdekret bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Partners.

Krankensalbung

Aus dem Jakobusbrief "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben." (Jak 5,14-15) Bitte wenden Sie sich an eine Pfarre in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.

Begräbnis

Wenn jemand gestorben ist, informieren Sie bitte so bald als möglich Ihre Pfarre und ein Bestattungsunternehmen. (Sie sollten die Pfarre zuerst informieren, um einen passenden Termin für das Begräbnis zu vereinbaren und diesen eventuell mit dem gewünschten Begräbnisleiter/leiterin abzusprechen!) Folgende Dokumente sind für die Bestattung notwendig: Formular "Anzeige des Todes" ("Todesbescheinigung") eigener Lichtbildausweis Personaldokumente des Verstorbenen (soweit vorhanden): Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) Heiratsurkunde Meldezettel bei Verwitweten: Zusätzlich die Abschrift aus dem Sterbebuch oder die Sterbeurkunde bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil bei Akademikerinnen/Akademikern: den urkundlichen Nachweis akademischer Grade

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